Dipl-Bauing. Bertram Roscher - Rechtsanwalt
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26.3.07 - geschäftliche EMails: Achtung Abmahnfalle!

Still und leise wurden per Gesetz zum Jahresanfang neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe aufgestellt. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Es handelt sich um das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister.

Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten,  müssen nun in Geschäftsbriefen jeder Form auftauchen, also auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann.

Die Angaben sollten also am Ende jeder Email nach der Grußformel angefügt werden. Ein Muster für einen solchen Annex liefern die EMails der Firma Netresearch, dem Unternehmen, das unsere Webside umgesetzt hat:

Muster für einen EMail-Abschluss

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fleck

Email: tf@netresearch.de


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