19.06.2009 - Änderung des BauFoSiG vom Bundestag abgelehnt!
Mitte Mai hat das Bundeskabinett auf Druck der Bauwirtschaftsverbände Änderungen des erst zum 01.01.2009 in Kraft getretenen BauFordSiG in zwei wesentlichen Punkten beschlossen:
- Die Verpflichtung zur Verwendung des Baugelds nur für die Baumaßnahme, für die es bezahlt wurde, soll wegfallen. Die Baugeldverwendungspflicht soll sich nunmehr auf alle Baumaßnahmen des Baugeldempfängers beziehen. Die „Verrechnung“ verschiedener Baumaßnahmen untereinander, das Cash-Pooling, wäre damit wieder zulässig. Eine Ausnahme soll bei Baumaßnahmen von Verbraucher-Bauherren gelten.
- Zahlungen auf den Eigenleistungsanteil des Baugeldempfängers soll dieser nicht nur zu 50%, sondern zu 100% für eigene Zwecke verwenden können.
Jedoch hat der Bundestag am 19.06.2009 die beabsichtigten Änderungen abgelehnt. Damit hat sich die große Koalition über die Vorschläge der eigenen Bundesregierung hinweggesetzt. Die aus dem BauFoSiG resultierenden Liquiditätsprobleme bleiben der Bauwirtschaft also erhalten.
Noch härter trifft es Bauträger und Bauunternehmen, die für Verbraucher, sprich Privatpersonen, arbeiten. Dort kommt noch die "neue" gesetzliche Vertragserfüllungssicherheit von 5% des Vergütungsanspruchs aus § 632a Abs. 3 BGB hinzu. Diese 5% müssen – neben 50% des Eigenleistungsanteils - vom Baubeginn bis zur Fertigstellung aus dem Eigenkapital finanziert werden.
Für Bauträger erhöht sich damit die nach vollständiger Fertigstellung fällige letzte Rate aus § 3 MaBV auf 8,5% des Gesamtkaufpreises (3,5% gemäß § 3 MaBV und 5% gemäß § 632a Abs. 3 BGB). Das stellt eine erhebliche Belastung für jeden Bauträger dar, der ja schließlich die beauftragten Baufirmen voll bezahlen muss.
