13.04.2007 - KG: Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträge nicht generell unwirksam!
Verbraucherzentrale Bundesverband mit seiner Berufung vor dem KG gescheitert!
KG vom 15.02.2007 - 23 U 12/06
§ 305 BGB, VOB/B
Problem/Sachverhalt
Bereits Ende 2005 war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit seiner Klage auf Feststellung, dass die VOB/B in Verbraucherverträge generell nicht wirksam einbezogen werden könne, vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Der vzbv hatte Berufung eingelegt.
Entscheidung
Mit dem jetzt veröffentlichtem Berufungsurteil hat das Kammergericht Berlin (KG) die Klageabweisung bestätigt. Nach Auffassung des KG ist die Klage gegen den falschen Beklagten - den beim Bundesbauministerium angesiedelten Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) - gerichtet worden und schon deshalb abzuweisen.
Praxishinweis
Die Einbeziehung der VOB/B in Verträge mit privaten Bauherren ist also weiterhin möglich. Allerdings ist nach wie vor zu beachten: Gegenüber einem weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner kann die VOB/B nicht durch bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen werden. Zusätzlich muss der Text der VOB/B entweder
- ausgehändigt oder
- ausgeliehen oder
- in vollem Umfang zur Einsicht gestellt werden.
Die Klausel, der Text könne auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden, reicht nicht für eine wirksame Einbeziehung.
Dipl.-Bauing. Bertram Roscher
Rechtsanwalt
